Wärmeplanungsgesetz: Keine Technologiealternativen
Nach der Billigung des Bundesrates tritt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ab 2024 in Kraft. Danach müssen alle Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Großstädte müssen diese bis Mitte 2026, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 erstellen. Sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, muss der Einbau einer neuen Heizung den Vorschriften des bereits verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) folgen. Ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den Altbestand bestehen zeitlich gestaffelte Übergangsregelungen. Bis 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral betrieben werden.
Der Entwurf des GEG und das später modifiziert verabschiedete GEG wurden ab März 2023 umfangreich diskutiert und kritisiert. Im Mittelpunkt standen dabei ein diagnostizierter Dirigismus und eine unterstellte, nicht gegebene Technologieoffenheit. Kritiker sahen für Hausbesitzer den Zwang zum Einbau einer Wärmepumpe und dazu nicht verfügbare Alternativen. Ein Kalkül der politischen Entscheidungsträger bestand zum damaligen Zeitpunkt darin, mit dem WPG die Kritik am GEG zu entkräften. Kommuniziert wurde, dass durch die in der kommunalen Wärmeplanung aufgezeigten Alternativen zur Wärmepumpe eine Technologieoffenheit geschaffen würde. Damit hätten die Hausbesitzer anschließend die zugehörigen Freiheitsgrade bei ihrer Wärmeentscheidung und unterlägen gerade keinem Zwang zum Einbau einer Wärmepumpe. Es ergibt sich die Frage, ob ökonomisch-attraktive Freiheitsgrade bei der individuellen Wärmeplanung tatsächlich bestehen.
Der Neubau eines Fernwärmenetzes dürfte für die wenigstens Kommunen infrage kommen. Auch bei Annahme überwälzbarer Aufwände der potenziellen Investitionen dürften vielfältige Herausforderungen, unter anderem langfristige Genehmigungsverfahren und Bürgerbegehren, dies unwahrscheinlich machen. Gegenwärtig liegt der Anteil der Fernwärme am deutschen Wärmemarkt bei ca. 14 %. Mit einer aktuellen Erzeugung von ca. 20 % aus erneuerbaren Energien beträgt der grüne Fernwärmeanteil damit knapp 3 %. Mittelfristig kann daher nur ein geringer Marktanteil grüner Fernwärme erwartet werden.
Für den Ausbau bestehender Fernwärmenetze und deren Umstellung auf erneuerbare Energien fallen hohe Investitionen an. Diese werden die Anbieter auf die Wärmekonsumenten überwälzen. Dies dürfte bei Bestandskunden leidlich gut gelingen. Fernwärmekunden stehen bei ihrem Fernwärmeproduzenten grundsätzlich einem natürlichen Monopolisten gegenüber. Dessen Standardkalkül führt bei einer geringeren Produktionsmenge zu höheren Preisen als im Wettbewerbsgleichgewicht. Das Argument potenzieller Anbieter-Neueintritte verfängt bei den bestehenden hohen Markteintrittsbarrieren nicht. Damit dürften attraktive Margen für die Fernwärmeproduzenten langfristig darstellbar sein. All dies kann Neukunden abschrecken und die Vollkosten der Fernwärme für die Bestandskunden weiter erhöhen. Historisch sind die zwangsläufig lokalen Fernwärmemärkte in Deutschland keine Wettbewerbsmärkte und unterliegen regelmäßig kaum einer verbraucherschutzorientierten Regulierung. Mit dem ökonomischen Kalkül der Produzenten, notwendige Investitionsvolumina auf die Wärmekonsumenten zu überwälzen und ein produktspezifisches Tarifmanagement zu betreiben, wird der Wunsch nach Regulierung entstehen. Dies wäre eine ordnungspolitische Maßnahme, die die aktuellen politischen Entscheidungsträger sicher nicht zu sehr schrecken dürfte. Sie wäre zudem ohne nennenswerte Belastungen des Bundeshaushaltes umsetzbar.
Die von der kommunalen Wärmeplanung des WPG implizierte Fernwärmealternative dürfte nur in ausgewählten Fällen eine rationale Alternative zur Entscheidung für eine Wärmepumpe darstellen. Zumindest solange die Hausbesitzer eine entsprechende Finanzierung darstellen können. Wenn überhaupt ein Fernwärmeangebot absehbar ist, bleibt zumindest dessen ökonomische Attraktivität langfristig unsicher. Eine darüberhinausgehende Vielfalt an Alternativen für die Wärmekunden, gemäß der unterstellten Technologieoffenheit des WPG, ist nicht erkennbar. Hier ernüchtert ein Blick nach Großbritannien. Dort wurde gerade das zweite Pilotprojekt für privates Heizen mit grünem Wasserstoff aus Kostengründen und aufgrund von Sicherheitsbedenken eingestellt sowie bereits zuvor 5 Mio. Haushalten der dauerhafte Weiterbetrieb ihrer Gasheizungen aus Kostengründen gestattet. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass eine vorgelegte Fernwärmeplanung nicht mit der sofortigen Realisierbarkeit beispielsweise eines grünen Fernwärmeproduktes gleichzusetzen ist. Daher wird es auch bei geplanter nachhaltiger Wärmeproduktion zu Übergangszeiten mit konventioneller Erzeugung kommen. Auf absehbare Zeit scheint es daher unwahrscheinlich, dass das WPG attraktive Technologiealternativen hervorbringen wird.
________________________________
Autor: Treptow, Th., „Wärmeplanungsgesetz: Keine Technologiealternativen“, Wirtschaftsdienst, 104. Jahrgang., Heft 2, 2024, Seite 72, als Open Access | CC BY 4.0 | DOI: 10.2478/wd-2024-0080
Der vorstehende Beitrag dient zur Einleitung in das Thema und liefert erste Informationen.
Nachfolgend haben Sie im Kommentarbereich die Möglichkeit, sich mit anderen interessierten Nutzern auszutauschen und Ihre Sichtweise zu erläutern.
Diskutieren Sie gerne mit!