Masernimpfpflicht –
das Urteil des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18.08.2020 noch einmal bestätigt, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Masernschutz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die entsprechenden Beschwerden gegen das Urteil vom 21. Juli 2022 wurden zurück­gewiesen.

Nach dem Gesetz müssen alle nach dem 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung, Gesundheitseinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft betreut werden oder tätig sind, einen Masernimpfschutz oder eine Immunisierung nach einer bereits überstandenen Masernerkrankung nachweisen.

Bei den vor 1970 geborenen Personen geht der Gesetzgeber davon aus, dass ganz überwiegend eine natürliche Immunisierung vorliegt. Masern galten damals als normale Kinderkrankheit, mit entsprechend hohen Infektionszahlen/-raten und anschließender Immunisierung.

Zu den betroffenen Einrichtungen und Unterkünften, für die die jetzt noch einmal bestätigte Nachweispflicht gilt, zählen insbesondere Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Arztpraxen, Asylunterkünfte u.ä..

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Impfschutz erhalten können sowie Kinder unter einem Jahr.

Begründet wurde die Entscheidung im Allgemeinen damit, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, jene Menschen zu schützen, die insbesondere aus gesundheitlichen Gründen (oder aufgrund einer Schwangerschaft) selbst nicht geimpft werden können oder sollen (z.B. Säuglinge bis zu einem Jahr).

Das Gericht hat ausdrücklich auch dann eine Impfpflicht bejaht, wenn kein Einzelimpfstoff gegen Masern verfügbar ist, sondern ausschließ­lich Impfstoffe, deren Wirkung gleichzeitig auch gegen andere Infektions­krank­heiten zielt (sog. Kombipräparate).

Die mit den derzeit eingesetzten Kombinationspräpaten beabsichtigte zusätzliche Schutzwirkung gegen Mumps, Röteln und Windpocken sei ebenfalls kindeswohldienlich und zudem von der Ständigen Impfkommission (StiKo) empfohlen.

Weitere Infos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Masernschutz:
https://www.masernschutz.de/

Urteil des BVerfG zur Masernimpfpflicht vom 21. Juli 2022
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/07/rs20220721_1bvr046920.html

Der vorstehende Beitrag dient zur Einleitung in das Thema und liefert erste Informationen.
Nachfolgend haben Sie im Kommentarbereich die Möglichkeit, sich mit anderen interessierten Nutzern auszutauschen und Ihre Sichtweise zu erläutern.

Diskutieren Sie gerne mit!

Rechts neben dem Beitrag haben wir noch eine kurze Spontan-Umfrage zum Beitragsthema für Sie vorbereitet. So können Sie ganz einfach erfahren, ob und und welche Meinungsunterschiede es gibt.

Bitte nehmen auch Sie teil!

Gefällt Ihnen unsere Arbeit?

ANZEIGE
mit freundlicher Unterstützung von

—–  Umfrage Start —–

DENKEN ANDERE EBENSO ?

Das ist MEINE Meinung zum Thema:

Abonnieren
Benachrichtigen Sie mich
0 Kommentare
neuester
ältester
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare ansehen